Ratgeber Asset-Deal einfach erklärt

In diesem Ratgeber erläutere ich Ihnen die Besonderheiten eines Asset-Deals im Insolvenzverfahren, welche Vorteile ein Kauf aus der Insolvenzmasse bietet und kläre die wichtigsten Fragen.

1. Gegenstand und Zweck des Asset-Deals

1.1. Was ist ein Asset-Deal?

Asset-Deal einfach erklärt: Ein Asset-Deal ist eine besondere Form der Unternehmensübertragung. Dabei werden einzelne Vermögenswerte (Assets) eines Unternehmens gezielt verkauft – zum Beispiel Maschinen, Warenlager, Immobilien, Kundenverträge oder Markenrechte. Im Gegensatz zum sogenannten Share Deal wird nicht das gesamte Unternehmen inklusive aller Verbindlichkeiten übernommen, sondern nur die gewünschten Bestandteile.

 

Gerade in der Sanierung oder Insolvenz bietet der Asset Deal Vorteile: Der Käufer übernimmt nur ausgewählte Vermögenswerte, nicht aber die Altschulden. So kann ein Geschäftsbetrieb schneller und wirtschaftlich effizient fortgeführt oder neu aufgebaut werden. Der Asset-Deal eignet sich daher hervorragend für eine erfolgreiche Investition.

1.2. Der Asset-Deal als Expansionsstrategie

Suchen Sie als Investor nach attraktiven Gelegenheiten, Unternehmen im Rahmen eines Asset Deals aus der Insolvenz zu erwerben? Mit Startpunkt Recht haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei den Kaufvertragsverhandlungen mit dem Insolvenzverwalter kompetent vertritt und Ihre Interessen optimal wahrt.

1.3. Warum ein Asset-Deal aus der Insolvenz?

Ein Asset-Deal ermöglicht es Ihnen, gezielt einen Betrieb, einen Betriebsteil oder einzelne Vermögenswerte zu erwerben, ohne die Altlasten und Verbindlichkeiten des gesamten Unternehmens zu übernehmen.

2. Vorteile eines Asset-Deals

Beim Asset-Deal werden nicht die Anteile an einem Unternehmen verkauft, sondern einzelne Vermögenswerte. Wichtig ist, dass Schulden des insolventen Unternehmens nicht übernommen werden; diese verbleiben beim insolventen Unternehmensträger. Der Insolvenzverwalter bedient diese Schulden letztlich quotal mit dem Kaufpreis aus dem Asset-Deal. 

 

Übertragbare Vermögenswerte sind z.B.:

  • Immaterielle Vermögenswerte (z.B. Markenrechte, Patente und sonstiges geistiges Eigentum),
  • Anlagevermögen (z.B. Betriebsimmobilien, Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge),
  • Umlaufvermögen (z.B. Vorräte, Waren, unfertige Produkte, Rohstoffe, in der Regel aber keine Forderungen, Bank und Kasse),
  • Sonstige Vermögenswerte, sofern betriebsrelevant.

Die Vertragsgegenstände sind einzeln im Kaufvertrag zu bezeichnen und werden nach den für die jeweiligen Vermögensgegenstände geltenden gesetzlichen Vorschriften übertragen. Oftmals werden Regelungen zur Übernahme von Mietverträgen und Aufträgen übernommen. Dann ist stets die Zustimmung des Vertragspartners einzuholen. 

 

Findet ein Betriebsübergang statt, gehen die Arbeitnehmer gemäß § 613 a BGB auf den übernehmenden Rechtsträger über. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Folge des Betriebsübergangs, die nicht pauschal abbedungen werden kann und u.a. dem Schutz der Arbeitnehmer dient. Sollen Personalanpassungen vorgenommen werden, ist eine arbeitsrechtliche Begleitung dringend angeraten.

FAQ-Text in großen Buchstaben auf blauem Hintergrund, umgeben von Fragezeichen und Grafiken.

3. Häufige Fragen (FAQs) / Tipps

Der Erwerb von Vermögenswerten aus einer Insolvenzmasse bietet attraktive Chancen, ist jedoch auch mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. 


In den häufig gestellten Fragen erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, welche Risiken bestehen und warum eine anwaltliche Begleitung entscheidend ist.

 

1. Was bedeutet „Kauf aus Insolvenzmasse“?

 

Beim Kauf aus Insolvenzmasse erwerben Käufer Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens – z. B. Maschinen, Immobilien oder ganze Geschäftsbetriebe. Diese werden vom Insolvenzverwalter verwertet, um Gläubiger zu befriedigen.

 

2. Welche Chancen bietet ein Kauf aus der Insolvenzmasse?

 

Käufer können hochwertige Vermögenswerte oft zu attraktiven Konditionen erwerben. Zudem besteht die Möglichkeit, ganze Unternehmen fortzuführen und Arbeitsplätze zu sichern – eine Chance für Investoren und strategische Käufer.

 

3. Welche Risiken bestehen beim Kauf aus Insolvenzmasse?

 

Ohne fachkundige Beratung können versteckte rechtliche Risiken drohen, z. B. Haftungsfallen, Anfechtungsrechte oder ungeklärte Vertragslagen. Daher ist eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt entscheidend.

 

4. Wie läuft ein Kauf aus der Insolvenzmasse ab?

 

Zunächst wird der gewünschte Vermögenswert identifiziert. Danach erfolgen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter über Preis und Bedingungen. Mit anwaltlicher Unterstützung wird der Kaufvertrag geprüft, angepasst und anschließend vollzogen.

 

5. Brauche ich einen Anwalt für den Kauf aus Insolvenzmasse?

 

Ja, unbedingt. Ein Anwalt prüft Kaufverträge, bewertet rechtliche Risiken und begleitet die Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter. So wird der Kauf rechtssicher und wirtschaftlich vorteilhaft gestaltet.

4. Fazit

Eine Sanierung durch einen Asset-Deal im Regelinsolvenzverfahren bietet Investoren die Möglichkeit, wertvolle Unternehmensbestandteile ohne Übernahme der Schulden zu extrahieren, während das insolvente Rest-Unternehmen geordnet abgewickelt wird. Für Geschäftsleiter und Gläubiger kann dies eine einfache und effektive Lösung sein, um Arbeitsplätze zu erhalten und Vermögenswerte bestmöglich zu verwerten sowie den Geschäftsbetrieb zu sanieren. Auf diese Weise kann eine betriebserhaltende Sanierung umgesetzt werden.

 

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