Ihr Anwalt für Sanierung in Eigenverwaltung

Während der Eigenverwaltung behält das Management die Kontrolle und ist weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt, ohne dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Stattdessen nimmt das eigenverwaltende Unternehmen einen wesentlichen Teil der Aufgaben eines Insolvenzverwalters selbst wahr und wird dabei von einem Sachwalter überwacht. 

 

Ich begleite Geschäftsführer und Unternehmer als Anwalt für Insolvenzrecht durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung über die Sanierungsstrategie bis hin zur erfolgreichen Umsetzung.

 

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Karsten Kruschel: mit Brille und Anzug und Hemd, lächelt freundlich vor grauem Hintergrund.

Eigenverwaltung Leistungen

✅ Vorbereitung und Antrag auf Eigenverwaltung

✅ Rechtliche Begleitung während der Eigenverwaltung

✅ Entwicklung und rechtliche Absicherung bei Umsetzung des Sanierungskonzepts


Ihr Startpunkt zur Sanierung in Eigenverwaltung

 

Besonderheiten & Vorteile der Sanierung in Eigenverwaltung

✔ Erhalt der unternehmerischen Kontrolle
✔ Mehr Gestaltungsspielraum bei der Sanierung
✔ Vertrauensgewinn bei Kunden, Gläubigern und Investoren
✔ Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und Zerschlagung
 

Diese Verfahrensform eignet sich besonders für Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell, die durch eine geordnete Sanierung ihre Zukunft sichern wollen.

Symbolbild Eigenverwaltung: Navigationsrad mit Diagrammen und einem Schiff im Hintergrund, symbolisiert Führung und Analyse.

Meine Leistungen in der Eigenverwaltung

1. Vorbereitung und Antragstellung

 

Für eine erfolgreiche Eigenverwaltung ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Ich unterstütze Sie bei:

  • Erstellung eines Sanierungskonzepts, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens aufzeigt,
  • Ausarbeitung des Insolvenzantrags mit allen erforderlichen Unterlagen und
  • Abstimmung mit dem Gericht und Gläubigern, um die Erfolgsaussichten der Eigenverwaltung zu verbessern.

2. Rechtliche Begleitung während der Eigenverwaltung

 

Während der Eigenverwaltung sind zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Ich begleite Sie dabei durch:

  • Beratung zur optimalen Nutzung der Verfahrensvorteile,
  • Einbringung des insolvenzrechtlich notwendigen Know-Hows zur Erledigung der Aufgaben, die von dem eigenverwaltenden Unternehmen selbst wahrgenommen werden müssen,
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten und Banken,
  • Sicherung der Finanzierung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und
  • Koordination mit dem Sachwalter und dem Insolvenzgericht.

3. Entwicklung und Umsetzung des Sanierungsplans

 

Die Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung kann verschiedene Maßnahmen umfassen:

  • Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen,
  • Schuldenschnitte und Ratenzahlungsvereinbarungen,
  • Neuausrichtung des Geschäftsmodells,
  • Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens zur Schuldenregulierung.

Ich sorge dafür, dass Ihr Sanierungsplan rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und umsetzbar ist und unterstütze bei der Umsetzung des Sanierungsplans.

 

Ihr Startpunkt für eine erfolgreiche Sanierung ohne Insolvenzverwalter

Maximale unternehmerische Kontrolle – Keine Fremdbestimmung durch einen Insolvenzverwalter
Strukturierte Entschuldung – Sanierung mit Plan und Verhandlungsspielraum

Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft – Unternehmen bleibt erhalten

 

Nutzen Sie die Eigenverwaltung als Startpunkt für eine erfolgreiche Restrukturierung. Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung als Fachanwalt für Insolvenzrecht zur Seite.

Kontaktieren Sie mich.

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Persönliche Beratung biete ich an mehreren Standorten.


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