Geschäftsführerhaftung vermeiden oder abwehren

Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und möchten jede persönliche Haftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung vermeiden? Gegen Sie werden bereits Haftungsansprüche durch einen Insolvenzverwalter geltend gemacht?

 

Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und langjähriger Insolvenzverwalter stehe ich Ihnen bei der Prävention beratend zur Seite und vertrete Sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen

 

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Karsten Kruschel: mit Brille und Anzug und Hemd, lächelt freundlich vor grauem Hintergrund.

Anwalt für Geschäftsführerhaftung Leistungen

✅ Prüfung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer

✅ Abwehr von Haftungsansprüchen wegen Insolvenzverschleppung

✅ Beratung zur Prävention persönlicher Haftung
✅ Vergleichsverhandlungen mit Insolvenzverwalter

Fazit: Persönliche Haftung durch professionelle Beratung vermeiden

 

Blaues Wellenmotiv mit Text: "Insolvenzantragspflicht - Haftung vermeiden". Geschäftsführerhaftung abwehren.

Folgen einer Insolvenzverschleppung und Strategie zur Vermeidung

Warum ist eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung so wichtig?

1. Vermeidung persönlicher Haftung:

 

Ein verspäteter Insolvenzantrag kann dazu führen, dass Sie als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Konkret drohen:

  • Haftung nach § 15 b InsO: Für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, kann eine persönliche Haftung des Geschäftsführers eintreten,
  • Haftung für Steuerverbindlichkeiten nach § 69 AO: Es kann eine Haftung für Steuerschulden in Betracht kommen,
  • Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB: Gegenüber Sozialversicherungsträgern ist eine Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge möglich.

Daneben drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung nach § 15 a InsO.

 

2. Erhöhung der Sanierungschancen:


Eine frühzeitige Insolvenzantragstellung, rechtlich begleitet durch mich als als Anwalt für Insolvenzrecht erhöht die Sanierungschance, erweitert die Handlungsspielräume und vermeidet finanzielle Schäden.

Wie kann ich die persönliche Haftung als Geschäftsführer vermeiden?

Eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung ist für Geschäftsführer essenziell – sie verhindert nicht nur schwerwiegende Haftungsrisiken, sondern erhöht auch die Sanierungschancen des Betriebs. Mit einer proaktiven Beratung können Sie eine persönliche Haftung vermeiden und den Weg für einen erfolgreichen Neuanfang ebnen.

Präventive Beratung & Abwehr von Haftungsansprüchen

Mein Leistungsspektrum

Geschäftsführerhaftung abwehren oder vermeiden - so kann ich Ihnen helfen:
 

1. Präventive Beratung zur Haftungsvermeidung

 

Beratung zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung:

  • Aufklärung über die gesetzlichen Pflichten nach § 15a InsO,
  • Unterstützung bei der rechtzeitigen Antragstellung,
  • Koordination mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer

Frühzeitige Prüfung der Insolvenzreife:

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens,
  • Prüfung auf Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) sowie
  • Erstellung von Sanierungskonzepten oder Alternativen zur Insolvenz.

Risikomanagement & Compliance 

  • Implementierung eines Frühwarnsystems zur Insolvenzreife, 
  • Schulung von Geschäftsführern zur Vermeidung von Haftungsrisiken, 
  • Erstellung von internen Leitlinien zur Liquiditätskontrolle.

2. Abwehr von Haftungsansprüchen nach verspäteter Antragstellung

 

Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern:

  • Prüfung und ggf. Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 15b InsO für Zahlungen nach Insolvenzreife,
  • Ggf. Vergleichsverhandlungen zur Reduzierung der Forderungen.

Verteidigung gegen Steuer- und Sozialversicherungshaftung: 

  • Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 69 AO (Steuerverbindlichkeiten), 
  • Verteidigung gegen Ansprüche wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB,
  • Kommunikation mit Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern

Egal, ob Sie sich bereits mit Haftungsansprüchen konfrontiert sehen oder eine persönliche Haftung proaktiv vermeiden wollen. 

 

Schnelles und gezieltes Handeln ist entscheidend. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre rechtliche Position zu sichern und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.

 

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Persönliche Beratung biete ich an mehreren Standorten.


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