Anwalt Insolvenzrecht - Beratung bundesweit
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht begleite ich Sie durch alle Phasen eines Insolvenzverfahrens – von der Vorbereitung über die Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung.
Was mich von anderen Insolvenzanwälten unterscheidet: Ich war über 16 Jahre lang als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter tätig. Ich kenne das Insolvenzrecht nicht nur als Anwalt – sondern aus der Perspektive beider Seiten.
Startpunkt Recht berät Unternehmen und Privatpersonen bundesweit – bei drohender Insolvenz, im laufenden Verfahren und bei der Sanierung

Leistungen als Anwalt für Insolvenzrecht
✅ Schuldner- und Gläubigervertretung
✅ Prüfung der Insolvenzgründe
✅ Antragstellung & Kommunikation mit dem Insolvenzgericht
✅ Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter
✅ Vorbereitung der Restschuldbefreiung
✅ Beratung bei drohender Insolvenz und Sanierungsoptionen
Startpunkt Recht: Mit professioneller Insolvenzberatung zur Schuldenfreiheit
Inhaltsverzeichnis
1. Warum einen Fachanwalt für Insolvenzrecht beauftragen
2. Startpunkt Recht - Erfahrung, die Vertrauen schafft
3. Bundesweite Beratung und regionale Angebote
5. Spezialisierung im Insolvenz- und Sanierungsrecht
6. Insolvenzberater oder Insolvenzverwalter – worin liegt der Unterschied?
7. Insolvenzverfahren: Ablauf & Hilfe durch Ihren Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Warum einen Fachanwalt für Insolvenzrecht beauftragen?
Jede wirtschaftliche Krise verläuft unterschiedlich, hat unterschiedliche Ursachen und erfordert daher eine passgenaue Herangehensweise. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht erarbeitet auf Basis Ihrer privaten oder unternehmerischen Situation eine individuelle Strategie zur Schuldenregulierung oder Sanierung.
Ein Insolvenzverfahren bietet viele Chancen, kann aber ohne qualifizierte rechtliche Begleitung auch erhebliche Risiken mit sich bringen. Als Anwalt für Insolvenzrecht unterstütze ich Sie in allen Phasen des Verfahrens.
Fazit: Mit kompetenter Insolvenzberatung zur finanziellen Neuaufstellung.
Egal ob Unternehmer im Regelinsolvenzverfahren oder Privatperson in der Verbraucherinsolvenz: der Weg aus den Schulden ist erreichbar. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt für Insolvenzrecht erhalten Sie eine verlässliche Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Insolvenzberatung unterstützt Sie dabei, die richtigen Schritte zu gehen und einen erfolgreichen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.
Ihre Vorteile
Meine Mandanten profitieren von:
- Spezialisierte Insolvenzberatung im Insolvenz- und Sanierungsrecht,
- Langjähriger Erfahrung im Umgang mit Unternehmenskrisen,
- Persönlicher Beratung und individueller Betreuung,
- Klarer Kommunikation und transparenter Kostenstruktur,
- Zielgerichteter Strategieentwicklung – auch in komplexen Fällen.
Ich verstehe Insolvenzberatung nicht nur als Bewältigung akuter Probleme, sondern als aktive Unterstützung auf dem Weg in einen wirtschaftlichen Neubeginn. Setzen Sie dabei auf meine Erfahrung und fachliche Kompetenz.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf – Startpunkt Recht ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für qualifizierte Insolvenzberatung in herausfordernden Situationen.

So erhalten Sie Unterstützung, die sowohl juristisch als auch prozessual exakt abgestimmt ist. Sie profitieren von einer Insolvenzberatung, die juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die Abläufe im Insolvenzverfahren vereint.
Meine anwaltliche Beratung stützt sich auf ein interdisziplinäres Fundament: Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Diplom-Betriebswirt (BA) vereine ich juristisches und betriebswirtschaftliches Know-how. Diese Kombination ermöglicht es mir, Sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich strategisch zu beraten – insbesondere in Krisen- und Sanierungssituationen, in denen die betriebswirtschaftliche Perspektive entscheidend ist.
Über 16 Jahre Erfahrung: Als Insolvenzverwalter habe ich hunderte Verfahren betreut – vom kleinen Einzelunternehmen bis hin zum komplexen Mittelständler. Dieses praxisnahe Wissen fließt direkt in meine anwaltliche Beratung als Insolvenzanwalt ein.
Startpunkt Recht - Erfahrung, die Vertrauen schafft
Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht begleite ich Ihren wirtschaftlichen Neustart
Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, komplexe Unternehmenssanierung oder Verbraucherinsolvenz – das Insolvenzrecht erfordert nicht nur juristisches Wissen, sondern auch strategisches Fingerspitzengefühl. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Insolvenzrecht begleite ich Sie dabei kompetent und vorausschauend - bundesweit.
Startpunkt Recht steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite: mit tiefgehender Fachkenntnis, individueller Beratung und dem klaren Ziel, tragfähige Lösungen für Ihre wirtschaftliche Zukunft zu schaffen. Vertrauen Sie auf Expertise, die den Unterschied macht – in jeder Phase des Insolvenzverfahrens.
Bundesweite Beratung im Insolvenzrecht
Meine Beratung erfolgt deutschlandweit. Spezifische regionale Angebote für Würzburg, Hanau und Schweinfurt finden Sie hier:
richten sich gezielt an Mandanten in den jeweiligen Regionen.
Würzburg
Weitere Informationen über meine Leistungen in Würzburg finden Sie hier:
Hanau
Weitere Informationen über meine Leistungen in Hanau finden Sie hier:
Schweinfurt
Weitere Informationen über meine Leistungen in Schweinfurt finden Sie hier:
Mandantenstimmen
Lesen Sie, wie andere Mandanten Startpunkt Recht bewerten
Manfred P.
„Herr Kruschel, mit seiner Kanzlei Startpunkt Recht, hat uns in einer sehr schwierigen Phase während der Insolvenz unserer Firma äußerst kompetent und zuverlässig begleitet. Durch seine klare Beratung, sein fundiertes Fachwissen und seine ruhige Art fühlten wir uns jederzeit gut aufgehoben. Besonders schätzen wir seine schnelle Erreichbarkeit und die verständliche Erklärung auch komplexer rechtlicher Zusammenhänge. Dank seiner Unterstützung konnten wir die Situation bestmöglich meistern. Absolut empfehlenswert!“
Darya U.
"Herr Kruschel ist ein herausragender Insolvenzanwalt. Von Anfang an wurden wir äußerst zuvorkommend und freundlich betreut. Er hat sich um sämtliche Anliegen umgehend gekümmert, alles verständlich erklärt und uns in jeder Phase ein sicheres Gefühl gegeben.
Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und menschliche Art haben uns sehr beeindruckt. Wir haben uns bestens aufgehoben gefühlt und sind mit seiner Arbeit mehr als zufrieden.
Danke für die großartige Unterstützung – wir sind von Herzen dankbar und können Herrn Kruschel uneingeschränkt weiterempfehlen!"
Bettina H.
"Herr Kruschel hat uns in einem Insolvenzfall, in dem wir als Gläubiger betroffen waren, bestens unterstützt. Seine klare, verständliche und kompetente Beratung hat uns sehr geholfen die doch sehr komplexen Sachverhalte zu verstehen. Begeistert haben uns die schnellen Rückmeldungen, sei es per Telefon, Mail oder in einer Videokonferenz. In den persönlichen Gesprächen schätzten wir seine freundliche Art. Wir wünschen Herrn Kruschel weiterhin viel Erfolg."
Spezialisierung im Insolvenz- und Sanierungsrecht
Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bin ich spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen rund um Unternehmens- und Privatinsolvenzen sowie Restrukturierungsprozesse. Zu meinen Beratungsschwerpunkten gehören unter anderem:
- rechtliche Beratung in wirtschaftlichen Krisensituationen
- Unterstützung bei Geschäftsbeziehungen zu finanziell angeschlagenen Unternehmen
- Begleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsprozessen
- Entwicklung präventiver Strategien zur Vermeidung einer Insolvenz
- Erstellung und Einreichung von Insolvenzanträgen für Verbraucher und Unternehmen
- Beratung von Geschäftsführern zu persönlichen Haftungsrisiken
Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für nachgewiesene theoretische Qualifikation und umfangreiche Praxiserfahrung – ein entscheidender Vorteil, besonders in komplexen wirtschaftlichen Lagen.

Insolvenzberater oder Insolvenzverwalter – worin liegt der Unterschied?
Ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt, oft als Insolvenzanwalt bezeichnet, unterstützt Schuldner wie Gläubiger in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das Insolvenzverfahren. Er entwickelt individuelle Strategien, vertritt Interessen und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Viele dieser Anwälte verfügen zusätzlich über die Qualifikation als Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Im Gegensatz dazu wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt. Er übernimmt die Verwaltung des Schuldnervermögens und stellt sicher, dass das Verfahren ordnungsgemäß abläuft. Seine Aufgaben und Befugnisse sind detailliert in der Insolvenzordnung geregelt. Er handelt im Interesse der Gläubigergesamtheit und steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Eine persönliche Insolvenzberatung kann er jedoch nicht leisten.
Wesentlich ist: Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht kann sowohl vor als auch während des Verfahrens aktiv die Interessen von Schuldnern oder Gläubigern vertreten. Der Insolvenzverwalter hingegen bleibt neutral und wird erst nach Eröffnung des Verfahrens tätig.
Für eine professionelle, praxisnahe Begleitung empfiehlt sich daher die Insolvenzberatung durch Startpunkt Recht.
Insolvenzverfahren: Ablauf und anwaltliche Begleitung
Anwalt Insolvenzrecht: Das Regelinsolvenzverfahren betrifft juristische Personen (z. B. GmbH, AG), Selbstständige sowie ehemals Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern oder mit Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Hier der typische Ablauf:
1. Der Insolvenzantrag
Der Antrag kann vom Schuldner oder von einem Gläubiger gestellt werden. Schuldner müssen dem Antrag Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Gläubigern beifügen. Als Insolvenzanwalt prüfe ich in der Insolvenzberatung für Sie im Vorfeld die Erfolgsaussichten und übernehme die Antragstellung.
2. Prüfung durch das Insolvenzgericht
Das Gericht prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt:
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Auch wird geprüft, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind oder ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt wurde.
3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Mit der Verfahrenseröffnung wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser sichert und verwertet das pfändbare Vermögen des Schuldners. Die Verfügungsgewalt geht weitgehend vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.
4. Gläubigerbefriedigung
Die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an. Nach Prüfung werden Vermögenswerte verwertet und Erlöse anteilig verteilt (Insolvenzquote).
5. Aufhebung & ggf. Restschuldbefreiung
Nach Verwertung und Verteilung wird das Verfahren aufgehoben.
Welche Verfahrensbesonderheiten gibt es bei Verbrauchern?
Bei natürlichen Personen folgt die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach dreijähriger Wohlverhaltensphase.
Für Privatpersonen ohne unternehmerische Tätigkeit (oder ehemals Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Arbeitsverhältnisse) ist das Verbraucherinsolvenzverfahren der richtige Weg:
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Zwingend vorgeschrieben ist der Versuch, mit den Gläubigern die außergerichtliche Einigung zu suchen (außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan). Startpunkt Recht unterstützt Sie mit fundierter Schuldnerberatung und übernehme die Kommunikation mit den Gläubigern.
2. Antrag auf Verbraucherinsolvenz
Scheitert der außergerichtliche Versuch, kann das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden. Dem Antrag ist der Schuldenbereinigungsplan beizufügen.
3. Gerichtliches Verfahren
Kommt kein gerichtlicher Vergleich zustande, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
4. Wohlverhaltensphase & Restschuldbefreiung
Nach Abschluss des Verfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Diese dauert in der Regel drei Jahre. Am Ende steht die Restschuldbefreiung: Ihre Schulden werden erlassen.
Hilfe durch Ihren Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Wenn Schulden zur Last werden und die wirtschaftliche Handlungsfreiheit versperrt scheint, kann ein Insolvenzverfahren der Schlüssel zum Neustart sein. Ob als Unternehmer oder Privatperson: Wer sich frühzeitig informiert und sich kompetent unterstützen lässt, vermeidet typische Fallstricke. Ich erkläre Ihnen in der Insolvenzberatung, wie ein Insolvenzverfahren abläuft – und worin sich das Regelinsolvenzverfahren vom Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheidet, welches Verfahren konkret einschlägig ist und wie es am besten genutzt werden kann.
Wann ist ein Insolvenzverfahren sinnvoll
Ein Insolvenzverfahren dient der geordneten Schuldenregulierung. Für Gläubiger bedeutet es, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zu sichern. Für Schuldner bietet es die Möglichkeit, nach einem geregelten Verfahren schuldenfrei in einen Neuanfang zu starten. Ich unterstütze Sie dabei, die richtigen Schritte zur richtigen Zeit zu gehen.
Häufige Fragen (FAQs) / Tipps zum Insolvenzrecht

1. Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht kontaktieren?
Der Insolvenzanwalt sollte zur Insolvenzberatung frühzeitig hinzugezogen werden – bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. So lassen sich rechtzeitig Strategien zur Restrukturierung prüfen, Risiken vermeiden oder den Insolvenzantrag geordnet vorbereiten.
2. Was ist der Unterschied zwischen dem Insolvenzanwalt und dem Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzanwalt berät und vertritt Schuldner oder deren Vertragspartner rechtlich. Der Insolvenzverwalter hingegen wird vom Gericht eingesetzt, um das Verfahren neutral zu steuern und Vermögenswerte zu sichern oder zu verwerten.
3. Kann ich bei der Privatinsolvenz selbst einen Anwalt beauftragen?
Ja, gerade bei der Verbraucherinsolvenz ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Ein spezialisierter Rechtsanwalt hilft bei der Schuldnerberatung, Antragstellung, Vermeidung von Formfehlern und Wahrung Ihrer Interessen gegenüber dem Insolvenzgericht.
4. Ist eine Insolvenz immer das Ende eines Unternehmens?
Nein, im Gegenteil: In vielen Fällen kann eine Insolvenz mit anwaltlicher Hilfe als Chance zur Restrukturierung genutzt werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Wege aufzeigen, um das Unternehmen zu sanieren und fortzuführen.
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