Wissenswertes über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Der Ablauf und die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens sind für viele unbekannt. Daher sollen in den nachfolgenden Artikeln die wichtigsten Verfahrensschritte und Auswirkungen des Insolvenzverfahrens erläutert. Erfahren sie viel Wissenswertes über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens!

 

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1. Ablauf Insolvenzverfahren: Schritt für Schritt erklärt,

2. Ablauf eines Schuldenbereinigungsverfahrens,

3. Voraussetzungen für einen zulässigen Insolvenzantrag,

4. Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,

5. Voraussetzungen & Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens

6. Wie endet das Insolvenzverfahren?

Ablauf eines Schulden-bereinigungsverfahrens zur Vorbereitung eines Insolvenzantrags

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann Ihnen dabei helfen, Ihre finanzielle Situation zu ordnen, bevor ein Insolvenzantrag gestellt (Privatinsolvenz angemeldet) wird. Zweck ist es, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Dieser Prozess bietet Ihnen die Chance, mit Ihren Gläubigern individuelle Lösungen zu erarbeiten und langfristig einen Neuanfang zu ermöglichen. 

 

1. Erste Analyse und Beratung

  • Bestandsaufnahme: Es wird eine Übersicht aller Schulden, Einnahmen und Ausgaben erstellt. Diese Bestandsaufnahme bildet die Basis für das weitere Vorgehen.

2. Erstellung eines Schulden- und Gläubigerverzeichnisses

  • Detaillierte Dokumentation: Alle bestehenden Verbindlichkeiten und Gläubiger werden in einem Verzeichnis erfasst.
  • Transparenz schaffen: Mit dieser vollständigen Aufstellung wird deutlich, wie hoch Ihre Schulden sind und welche Forderungen bestehen.

3. Entwicklung eines außergerichtlichen Schulden-bereinigungsplans zur Insolvenzvermeidung

  • Verhandlungen mit Gläubigern: Auf Grundlage des Verzeichnisses werden individuelle Lösungsvorschläge erarbeitet. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die Ihre Schuldenlast reduziert. so kann ein Insolvenzverfahren vermieden werden.
  • Erarbeitung von Tilgungsplänen: Es werden realistische Zahlungspläne entwickelt, die Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Dabei werden auch Vergleiche oder Teilerlasse in Betracht gezogen.

4. Umsetzung und Dokumentation des Bereinigungsplans

  • Vertragliche Vereinbarungen: Sobald eine Einigung erzielt wurde, werden alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten.
  • Umsetzung der Maßnahmen: Der vereinbarte Tilgungsplan wird umgesetzt.

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Grafik mit Pfeilen und Symbolen, die Wachstum und Zielverwirklichung darstellen und die Schuldenbereinigung symbolisieren.

Voraussetzungen für einen zulässigen Insolvenzantrag

Bevor eine Privatperson einen Insolvenzantrag stellen kann und ein Insolvenzverfahren eröffnet werden darf, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit: Sie sind unfähig, ihr Schulden zu begleichen.
  • Erfolglose außergerichtliche Einigung: Bevor das Insolvenzverfahren eingeleitet wird, muss ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan versucht werden. Dieser soll eine Einigung mit den Gläubigern ermöglichen.
  • Keine selbstständige Tätigkeit: Verbraucherinsolvenz steht nur Privatpersonen offen oder ehemals Selbstständigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen). Ehemalige Selbstständige, die diese Kriterien nicht erfüllen, fallen unter die Regelungen für Unternehmer.
  • Vollständige Antragstellung: Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, darunter ein Schuldenverzeichnis, ein Gläubigerverzeichnis und eine Vermögensübersicht sowie eine Abtretungserklärung an den Treuhänder und weitere Erklärungen.
  • Deckung der Verfahrenskosten bzw. Antrag auf Verfahrenskostenstundung: Das pfändbare Vermögen muss ausreichen die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters zu decken. Ansonsten ist ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen.

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Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Voraussetzungen & Ablauf der Restschuldbefreiung

Damit ein Schuldner zum Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erhält, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antrag auf Restschuldbefreiung: Die Restschuldbefreiung setzt einen ausdrücklichen Antrag voraus, der mit dem Insolvenzantrag verbunden werden soll.
  • Keine vorherige Restschuldbefreiung innerhalb der letzten 11 Jahre und keine Versagung der Restschuldbefreiung innerhalb von 3 bzw. 5 Jahren.
  • Kein Versagungsgrund nach § 290 InsO: Z.B. Verurteilung wegen Bankrottstraftat.
  • Abtretung von Gehalt: Während der drei Jahre müssen die pfändbaren Einkünfte an den Treuhänder abgetreten werden.
  • Erbschaft: Ein Erbe während der drei Jahre ist zur Hälfte an den Treuhänder abzuführen.
  • Beachtung der Obliegenheiten: U.a. Mitwirkungspflicht im erfahren, Auskunftspflicht gegenüber Insolvenzverwalter, Erwerbsobliegenheit, jeder Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Wohnorts ist dem Treuhänder anzuzeigen.
  • Ein selbstständiger Schuldner hat den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen wäre.

Wichtig ist, dass bestimmte Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Darunter fallen u.a. Geldstrafen, Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt oder auch Forderungen aufgrund von Steuerstraftaten.

 

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Wie endet das Insolvenzverfahren?

Zu unterscheiden ist das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiungsphase:

  • Restschuldbefreiung: Nach drei Jahren endet die Restschuldbefreiungsphase, wenn sämtliche Verpflichtungen erfüllt wurden. Das Insolvenzgericht erteilt dann die Restschuldbefreiung. Wenn die Restschuldbefreiung versagt wird, z.B. weil die Mindestvergütung des Treuhänders nicht bezahlt wird, endet das Verfahren vorzeitig.
  • Das Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht aufgehoben, wenn der Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen vollständig verwertet und den Erlös gleichmäßig an die Gläubiger verteilt hat.
  • Erledigung durch Zahlung: Wurden im Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen befriedigt oder wurden keine Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet, kann das Verfahren vorzeitig enden.

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Ein gewundener Weg führt zu einem Gipfel mit Fahne, umgeben von Bergen und Wolken: Abschluss des Insolvenzverfahrens

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